Mit dem Erscheinen des Programmes
beginnt die allgemeine Anmeldung.
Für Kurse, die später anfangen ist eine Anmeldung auch
während des Semesters möglich!
Anmeldung:
Der Besuch von Kursen und Seminaren ist nur nach vorheriger Anmeldung
möglich. Diese sollte der vhs eine Woche vor Kursbeginn vorliegen
um die Teilnehmer bei Überbelegung oder Ausfall rechtzeitig
benachrichtigen zu können.
Sie können sich online anmelden oder ein Fax-Formular ausdrucken.
Eine Bestätigung der Anmeldung
erfolgt nicht!
Die Kurse finden wie geplant statt, wenn Sie
nichts von uns hören. Sie sind verbindlich für den Kurs
angemeldet, auch wenn die Kursgebühr erst nach dem ersten Kurstag
abgebucht wird.
Wiederanmeldung:
Bisherige Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, sich am Ende des
Semesters für die Folgekurse bei der Kursleitung anzumelden.
Beachten Sie dabei etwaige Änderungen Ihrer Adresse oder der
Bankverbindung.
Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt durch Ausfüllen der einmaligen
Abbuchungsvollmacht auf dem Anmeldungsformular. Die Gebühr wird
von der vhs i.d.R. erst dann abgebucht, wenn der Kurs tatsächlich
stattfindet.
Ihre Anmeldung wird nur
wirksam, wenn Sie eine Abbuchungsvollmacht erteilt haben oder wenn Sie
die
Gebühr in der vhs-Geschäftsstelle in Planegg bar bezahlt
haben.
Eine Überweisung der Gebühr ist nicht
möglich.
Mindestteilnehmerzahl / Kursgebühr:
Für die Kurse ist in der Regel eine Mindestanzahl von ca. 8
Teilnehmern festgesetzt. Wird diese nicht erreicht, so wird der Kurs
abgesetzt oder nach Rücksprache mit den Teilnehmern gekürzt
oder die Kursgebühr wird anteilmäßig erhöht.
Die Gebühr wird am ersten oder zweiten Kurstag festgelegt und dann
nicht mehr
geändert!
Ermäßigung:
Bei
nachgewiesenen sozialen Härtefällen, wie z. B. bei
Sozialhilfeempfängern kann
auf schriftlichen oder persönlichen Antrag eine
Ermäßigung bis zu 30% gewährt
werden.
Ein Anspruch
kann nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldung ein aktueller
Nachweis
beigefügt ist, andernfalls wird die volle Gebühr berechnet;
dies gilt auch bei
einem verspäteten Eingang des Nachweises.
Fehlende
Nachweise werden nicht angemahnt!
Der Nachweis
z.B. Rentner, Schüler, Behinderter oder Arbeitsloser zu sein gilt
in diesem
Sinne noch nicht als Ermäßigungsgrund.
Teilnahmebescheinigung:
Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie bei regelmäßigem
Kursbesuch gegen eine Gebühr von EUR 3,- in der
vhs-Geschäftsstelle.
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