wichtige Hinweise

 

Mit dem Erscheinen des Programmes beginnt die allgemeine Anmeldung.
Für Kurse, die später anfangen ist eine Anmeldung auch während des Semesters möglich!

Anmeldung:
Der Besuch von Kursen und Seminaren ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Diese sollte der vhs eine Woche vor Kursbeginn vorliegen um die Teilnehmer bei Überbelegung oder Ausfall rechtzeitig benachrichtigen zu können.
Sie können sich online anmelden oder ein Fax-Formular ausdrucken.

Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht!

Die Kurse finden wie geplant statt, wenn Sie nichts von uns hören. Sie sind verbindlich für den Kurs angemeldet, auch wenn die Kursgebühr erst nach dem ersten Kurstag abgebucht wird.

Wiederanmeldung:
Bisherige Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, sich am Ende des Semesters für die Folgekurse bei der Kursleitung anzumelden. Beachten Sie dabei etwaige Änderungen Ihrer Adresse oder der Bankverbindung.

Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt durch Ausfüllen der einmaligen Abbuchungsvollmacht auf dem Anmeldungsformular. Die Gebühr wird von der vhs i.d.R. erst dann abgebucht, wenn der Kurs tatsächlich stattfindet.

Ihre Anmeldung wird nur wirksam, wenn Sie eine Abbuchungsvollmacht erteilt haben oder wenn Sie die Gebühr in der vhs-Geschäftsstelle in Planegg bar bezahlt haben.
Eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.

Mindestteilnehmerzahl / Kursgebühr:
Für die Kurse ist in der Regel eine Mindestanzahl von ca. 8  Teilnehmern festgesetzt. Wird diese nicht erreicht, so wird der Kurs abgesetzt oder nach Rücksprache mit den Teilnehmern gekürzt oder die Kursgebühr wird anteilmäßig erhöht.
Die Gebühr wird am ersten oder zweiten Kurstag festgelegt und dann nicht mehr geändert!

Ermäßigung:
Bei nachgewiesenen sozialen Härtefällen, wie z. B. bei Sozialhilfeempfängern kann auf schriftlichen oder persönlichen Antrag eine Ermäßigung bis zu 30% gewährt werden.
Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldung ein aktueller Nachweis beigefügt ist, andernfalls wird die volle Gebühr berechnet; dies gilt auch bei einem verspäteten Eingang des Nachweises.
Fehlende Nachweise werden nicht angemahnt!
Der Nachweis z.B. Rentner, Schüler, Behinderter oder Arbeitsloser zu sein gilt in diesem Sinne noch nicht als Ermäßigungsgrund.

Teilnahmebescheinigung:
Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie bei regelmäßigem Kursbesuch gegen eine Gebühr von EUR 3,- in der vhs-Geschäftsstelle.